10.06.2021

Gemeinsame Immobilien in einer Scheidungsfolgenvereinbarung berücksichtigen

Wenn sich langjährige Ehepaare trennen, gibt es meist viel zu klären. Mit einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung können Eheleute, die sich getrennt haben, die Ehefolgen frühzeitig einvernehmlich regeln. Dies gilt in besonderem Maße auch für gemeinsamen Immobilienbesitz.

In der Vermögensauseinandersetzung von Ehegatten sind gemeinsam erworbene Immobilien häufig ein gewichtiger Punkt. Durch das Abfassen einer Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar können Sie hier frühzeitig Klarheit geschaffen.

  • Soll die Immobilie verkauft und der Erlös aufgeteilt werden?
  • Möchte einer der Ehepartner die Immobilie übernehmen und gegebenenfalls weiter darin wohnen?
  • Wie verhält es sich dann mit noch bestehenden, gemeinsam besicherten Bankdarlehen?
  • Wie erfolgt die Übertragung der Immobilie und was bedeutet dies für den Zugewinnausgleich der Ehegatten?

Als Notare in Frankfurt erörtern wir gemeinsam mit Ihnen diese Punkte und legen die bestmögliche Regelung im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung fest.

Natürlich können in der Scheidungsfolgenvereinbarung auch weitere Absprachen getroffen werden. So lässt sich bereits vor dem Scheidungsurteil die Gütertrennung vereinbaren. Auch Fragen zum Trennungsunterhalt bis zur Scheidung, zum nachehelichen Unterhalt, Versorgungsausgleich, Hausrat und Regelungen zu Zugewinnausgleichsansprüchen können bereits einvernehmlich geregelt werden. Das spart Zeit und Kosten im späteren Scheidungsverfahren.

Ausführlichere Informationen finden Sie in einem Fachbeitrag von Notarin Sonja Reiff auf der Homepage unseres Notariats:

Scheidungsfolgenvereinbarung – Die Scheidungsimmobilie