14.09.2020

Hinweise zum Kauf einer Eigentumswohnung

Viele Käufer entscheiden sich für den Kauf einer Eigentumswohnung. Doch worin unterscheidet sich der Erwerb einer Eigentumswohnung zum Beispiel von dem eines Einfamilienhauses, bei dem auch der Besitz am Grundstück alleine auf den Käufer übergeht?

In einem neuen Fachbeitrag auf unserer Kanzlei-Homepage widmet sich Notarin Sonja Reiff diesem spannenden Thema. Sie gibt wichtige Hinweise, worauf Sie beim Erwerb einer Eigentumswohnung achten müssen.

Denn beim Wohnungseigentum ist die Besonderheit, dass der Käufer nicht ein gesamtes Grundstück erhält, sondern das Eigentum an einer einzelnen Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses. Dies nennt man Sondereigentum.

Gleichzeitig sind mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung auch Anteile am Gemeinschaftseigentum der Hausgemeinschaft verbunden. Hinzu kommen gegebenenfalls Sondernutzungsrechte, z.B. für eine Garage oder einen Garten.

Wenn Sie eine Eigentumswohnung erwerben möchten, sollten Sie sich vorab auch über die vorgegebenen Entscheidungsprozesse innerhalb der Eigentümergemeinschaft informieren. Zudem muss gegebenenfalls die Zustimmung der Hausverwaltung zum Wohnungskauf vorliegen und die Wohnung muss frei von offenen Hausgeldern sein.

Ausführlichere Informationen finden Sie hier:

Der Kauf einer Eigentumswohnung- Unterschiede zum Kauf eines Einfamilienhauses